- 2178 -

1291. Januar 12. Bei Neisse.

Bischof Thomas urkundet, dass der Breslauer Dechant Mileyus das zu seiner Pfründe gehörige an dem Flusse Lavi (Lohe) gelegene, ungefähr 40 Hufen enthaltende Dorf Muchobor (Gross-Mochbern) den Breslauer Bürgern Arnold, Notaren des Landgerichts des Breslauer Hofes, und Tilo, genannt de Banch, verkauft hat zur Aussetzung nach deutschem Rechte, so dass dieselben jede Hufe zu 9 Mk. annahmen und für die Mühe der Aussetzung 4 Freihufen empfangen, mit der Freiheit, welche sonst die bischöflichen Schulzen gemessen, ferner den dritten Pfennig vom Gerichte, eine freie Schenke und das Recht eine Mühle zu erbauen,, ohne dass sie mehr Dienste zu leisten brauchen als sonst die bischöfl. Schulzen. Dem Ortsgerichte werden sie abwechselnd Vorsitzen. Die Einwohner werden nach Ablauf eines Freijahrs von der Hufe je 1/2 Mk. Silber zinsen und als Zehnten von jeder Hufe einen Malter Dreikorn, 4 Scheffel Weitzen, 4 Korn, 4 Hafer, die sie nach Breslau in die Dechanei zu liefern haben, auch jedes Jahr ein Fuder Heu an die Domkirche. Keiner der Einwohner in Mochbern soll mehr als 2, höchstens 3 Hufen besitzen und alle, die dort Güter besitzen, auch im Dorfe wohnen.

Z.: Joh. Dech. v. Glogau, Mag. Veit Archid. v. Glogau, Mag. Jacob Official, Mag. Martin, Mag. Mirozlaus, Joh. und Heinr. Procurator des Bischofs, Breslauer Domherren, Zacharias, Jencho genannt v. Görlitz und Hermann Schwiegersohn des genannten Zacharias Bürger v. Breslau.


Or. mit den Siegeln des Bischofs und des Kapitels Stadtarch. PP. 148.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1886; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 3: Bis zum Jahre 1300. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.